Im Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein, am Dienstsitz Neumünster, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
auf Dauer in Vollzeit zu besetzen.
Das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein (LAsD) ist eine dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein zugeordnete Landesoberbehörde mit derzeit über 400 Mitarbeitenden an den Dienstsitzen in Neumünster, Heide, Lübeck und Schleswig. Soziale Aufgabenbereiche und die Begleitung der Menschen in Schleswig-Holstein in verschiedenen Lebensbereichen sind für die Arbeit des LAsD prägend.
Im Sachbereich „Überwachung von Wirtschaftsakteuren“ werden Hersteller und Bevollmächtigte von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika sowie der Handel mit diesen Produkten auf die Einhaltung der EU-Medizinprodukte-Verordnung, der EU-IVD-Verordnung, des Medizinproduktedurchführungsgesetzes und der hierzu ergänzenden Verordnungen überprüft.
Sie wünschen sich eine ausgewogene Mischung aus PC-Arbeit, internen und externen Kontakten? Sie haben Freude an der Ausführung von Gesetzen und Richtlinien in Verbindung mit dem innovativen Bereich der Medizinprodukte und mögen den Umgang mit Menschen? Sie arbeiten selbstständig, lösungs- und teamorientiert? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung.
Das Aufgabengebiet der ausgeschriebenen Stellen umfasst insbesondere:
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Für die Bewerbung von Vorteil sind:
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 12 SHBesG erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur der Entgeltgruppe 12 TV‑L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben, aussagekräftige Zeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum 19. Dezember 2024 unter dem Stichwort „43/2024 Inspektor/in WA“ an den Direktor des Landesamtes für soziale Dienste Schleswig-Holstein, Steinmetzstraße 1–11 in 24534 Neumünster; gerne elektronisch in einem PDF-Dokument an bewe.lasd@lasd.landsh.de. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Die Auswahlgespräche sind für die 3. und 4. Kalenderwoche 2025 vorgesehen.
Auf die Vorlage von Lichtbildern / Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Herr Dittebrandt (E‑Mail: Lasse.Dittebrandt@lasd.landsh.de oder Tel.: 04321 913‑648) gerne zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an die Dezernatsleitung, Frau Buchholz (E‑Mail: bettina.buchholz@lasd.landsh.de oder Tel.: 04321 913‑940).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auf die Übersendung von Eingangsbestätigungen verzichtet wird.