1954 gegründet, bis heute ohne Unterbrechung geliefert: Die Bodensee-Wasserversorgung sorgt dafür, dass vier Millionen Menschen in Baden-Württemberg qualitativ bestes Trinkwasser aus dem Bodensee erhalten. Tag für Tag. Rund um die Uhr.

Wir suchen eine

Gruppenleitung Liegenschaften (m/w/d)

  • Sipplingen
  • Vollzeit
  • Ab sofort

Ihre Aufgaben:

  • Leitung der Gruppe Liegenschaften mit einem Team von 3 Mitarbeitenden, Organisation der Grün- und Landschaftspflege sowie Koordination und Überwachung von externen Dienstleistern
  • Durchführung gärtnerischer und landschaftspflegerischer Arbeiten einschließlich der Pflege von Außenanlagen sowie Planung und Durchführung von Arbeiten im Garten- und Landschaftsbau

Ihre Benefits:

  • Wir bieten Sicherheit: Ein zukunftssicherer Arbeitsplatz und eine Vergütung nach TV-V inklusive 13. Monatsgehalt und betrieblicher Altersvorsorge.
  • Wir legen großen Wert auf Ihre Work-Life-Balance: Sie profitieren von flexiblen Arbeitszeiten, der Möglichkeit zum mobilen Arbeiten sowie kostenlosen Parkplätzen.
  • Wir fördern den Austausch: Gemeinsame Betriebsausflüge und Weihnachtsfeiern sind bei uns fester Bestandteil. Verschiedene interne Netzwerke bieten Raum für abteilungsübergreifenden Austausch.

Ihr Profil:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung im Garten- und Landschaftsbau, in der Land- oder Forstwirtschaft, idealerweise mit Weiterbildung zum Meister (m/w/d) oder Techniker (m/w/d)
  • Führerschein der Klasse B

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Die Stelle ist in Entgeltgruppe 8 TV-V eingruppiert. Die Spanne reicht von 4.280 Euro bis
5.195 Euro.

Bewerben Sie sich bitte über das Online-Formular. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Angabe des möglichen Eintrittstermins.

Jetzt online bewerben ⟩

Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung

Abteilung KD-PW
Hauptstraße 163
70563 Stuttgart-Vaihingen

Ihr Ansprechpartner:
Thomas Steger, Personalleiter
Tel.: 0711 973-2229

Bitte beachte, dass wir entstehende Kosten (z. B. Reise-, Übernachtungs- oder Verpflegungskosten), die im Rahmen des Bewerbungsprozesses entstehen, nicht übernehmen können.